Lexikon -VVG-Reform

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt am 01. Januar 2008 in Kraft.

Zielsetzung des Gesetzgebers ist vorallem:
  • die Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber den Versicherern
  • die Verbesserung der Information und Beratung des Kunden
  • die Erhöhung der Transparenz

Das neue Gesetz führt zu veränderten Informations-, Beratungs-, Abschluss- und Betreuungsprozessen sowie zu neuen Regelungen im Leistungsfall.

siehe:Invitatio-Modell, Antrags-Modell, vorvertragliche Anzeigepflicht, Obliegenheiten, Policenmodell, Berufsunfähigkeit, Vertreter-Modell, Verzicht auf Vertragsinformationen, Überschussbeteiligung, Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Versicherungsvertrag

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