Lexikon -Versicherungsschein

Der Versicherungsschein ist eine Urkunde. Diese wird dem Versicherungsnehmer von der Versicherungsgesellschaft ausgehändigt und ist Beweis darüber, dass ein Versicherungsverhältnis besteht und der Vertragsinhalt gebilligt gilt.



siehe:Versicherungsantrag, Versicherungsvertrag, VVG-Reform

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